Tierhalter können in bestimmten Fällen, ohne Einhaltung von Fristen, eine Tierversicherung kündigen. Kommt es zu einem Halterwechsel, durch einen Verkauf oder auch eine Schenkung, spricht man von einem Risikofortfall. Das versicherte Risiko besteht nicht mehr, die Folge ist das sofortige Vertragsende der abgeschlossenen Tierversicherung. Weiterlesen