Risikofortfall in der Tierversicherung

Tierhalter können in bestimmten Fällen, ohne Einhaltung von Fristen, eine Tierversicherung kündigen. Kommt es zu einem Halterwechsel, durch einen Verkauf oder auch eine Schenkung, spricht man von einem Risikofortfall. Das versicherte Risiko besteht nicht mehr, die Folge ist das sofortige Vertragsende der abgeschlossenen Tierversicherung.

Sofort bedeutet konkret: Sobald die Tierversicherung über den Halterwechsel informiert ist.

Steht ein solcher Wechsel an, sollte der Tierhalter umgehend die Tierversicherung schriftlich darüber Kenntnis setzen, und die entsprechenden Nachweise wie Kaufvertrag oder ähnliches gleich mit einreichen. In vielen Fällen werden seitens der Tierversicherung zu viel gezahlte Beiträge und Prämien erstattet.

Von einem Risikofortfall spricht man auch, wenn das versicherte Tier verstirbt. Wie im Falle des Halterwechsels ist es wichtig zeitnah und schriftlich Kontakt zur Versicherung aufzunehmen. Oft spielen Tierhalter nach dem Versterben Ihres Haustieres mit dem Gedanken sich ein neues Tier anzuschaffen. Hier empfiehlt es sich mit der Kündigung der alten Verträge zu warten. Anstelle der Kündigung ist manchmal auch eine Weiterführung des Vertrages möglich. Die Vorteile ergeben sich aus den alten Vertragskonditionen. Neuverträge bedeuten meist auch etwas höhere Konditionen.

Zu beachten sind die jeweiligen Deckungssummen. Bei sehr lang bestehenden Verträgen kann die Höhe der Summe nicht mehr ausreichen. In diesem Fall ist ein Neuvertrag mit höheren Konditionen und ausreichender Deckung im Schadensfall die bessere Wahl.

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