Grundsätzlich ist eine Reitbeteiligung für beide Seiten etwas Positives. Der Besitzer muss nicht jeden Tag selbst in den Stall und die Beteiligung hat ein Pferd, um das sie sich kümmern kann. Dabei ist ein Reitbeteiligungsvertrag, der zwischen Pferdebesitzer und eben der Reitbeteiligung geschlossen wird, durchaus sinnvoll. So regelt dieser die Art und Weise der Nutzung des Pferdes, die Nutzungszeiten, Haftungsfragen oder Kündigungsfristen.
Nutzung des Pferdes
Neben den Eckdaten, wie Name und Alter des Pferdes sowie Namen und Adressen von Eigentümer und Beteiligung, sollte in dem Reitbeteiligungsvertrag aufgeführt werden, was der Reitbeteiligung bei der Nutzung erlaubt ist und was nicht. Darf sie ins Gelände gehen? Wenn ja, sollten die Reiter mindestens zu zweit ausreiten, oder darf die Beteiligung auch alleine mit dem Pferd ins Gelände? Darf die Reitbeteiligung mit dem Pferd springen? Es ist durchaus sinnvoll genau aufzuführen, was bei der Nutzung ausgeschlossen ist. Wer möchte kann auch die genauen Zeiten festlegen. Wichtig ist sicherlich auch der monatlich zu entrichtende Betrag der Reitbeteiligung für die Nutzung des Pferdes. Es kann natürlich auch festgehalten werden, ob die Beteiligung die Kosten für den Hufschmied oder eventuell anfallende Tierarztkosten zu einem bestimmten Teil mitragen soll.
Haftungsfragen
Im eigenen Interesse sollte jeder Pferdebesitzer auch eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung für sein Tier abgeschlossen haben. Diese Pferdehaftpflicht sollte Schäden an der Reitbeteiligung bezahlen, aber auch die Schäden ersetzen, die die Reitbeteiligung mit dem versicherten Pferd verursacht. Für die Beteiligung ist es wichtig in dem Reitbeteiligungsvertrag festzuhalten, dass sie von Dritten nicht haftbar gemacht werden kann, sofern die Schadensansprüche Dritter durch die Haftpflichtversicherung des Eigentümers abgedeckt sind.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Wie bei einem Mietvertrag, kann auch in einem Reitbeteiligungsvertrag aufgeführt werden, ob die Laufzeit des Vertrages zeitlich begrenzt ist oder auf unbestimmte Zeit läuft. Darüber hinaus sollte der Reitbeteiligungsvertrag auch die ordentlichen Kündigungsfristen enthalten. Wer möchte, kann auch Gründe für eine fristlose Kündigung aufnehmen.
Sonstiges
Natürlich gibt es noch viele Punkte, die in einem Reitbeteiligungsvertrag stehen können. Im Sinne des Pferdes ist es zum Beispiel fair zu schreiben, dass die Reitbeteiligung verpflichtet ist, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, oder, dass es vor dem Reiten sorgfältig geputzt werden muss. Auch bestimmte Eigenschaften oder Unarten des Pferdes können den Reitbeteiligungsvertrag ergänzen. Zum Beispiel, wenn ein Pferd panische Angst vor Kühen hat, oder sich zurück wirft, wenn es zu kurz angebunden ist.